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   BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86   

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https://dejure.org/1987,1303
BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86 (https://dejure.org/1987,1303)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1987 - VI ZR 55/86 (https://dejure.org/1987,1303)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1987 - VI ZR 55/86 (https://dejure.org/1987,1303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852 Abs. 1; StVG § 14; PflVG 1965 § 3 Nr. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Hemmung der Verjährung wegen Anmeldung des Schadensersatzanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung - Hemmung der Verjährung - Pflichtversicherung - Schaden - Schadensersatzanspruch - Regulierungsverhandlungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 916
  • MDR 1987, 925
  • VersR 1987, 937
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Wenn die Beklagte zu 3) am 28. Juli 1980 daraufhin erklärte, sie werde nach Eingang des Strafurteils zur Frage der Verjährung Stellung nehmen, und dann am 13. November 1980 mitteilte, sie werde die Einrede der Verjährung nicht vor dem 30. Juni 1981 erheben, wobei sie erneut auf die Vorlage des rechtskräftigen Strafurteils für die von ihr zu treffende Entscheidung verwies, dann spricht - ungeachtet des auch in der weiteren Korrespondenz, so im Schreiben vom 11. Juni 1981 erkennbar gewordenen Willens des Klägers, die Verzichtserklärung allgemein auf die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Unfallgeschehen zu erstrecken - sowohl der für die Auslegung zu berücksichtigende objektive Erklärungswert (vgl. BGHZ 36, 30, 33) wie auch die ebenfalls zu berücksichtigende gemeinsame Interessenlage (vgl. RGZ 119, 21, 25; BGH WPM 1964, 906, 907) dafür, daß der Einredeverzicht zukünftig neben dem immateriellen auch den materiellen Schaden des Klägers umfassen sollte.
  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 62/73

    Schweißarbeiten - Sorgfaltspflichten - Ersatz von Mängelfolgeschäden-Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Kenntnis im vorgenannten Sinne ist vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der von ihm vorzutragenden Tatsachen so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm eine Feststellungsklage zuzumuten ist (BGH Senatsurteile vom 23.9.1975 - VI ZR 62/73 = VersR 1976, 166, 167 und vom 20.9.1983 - VI ZR 35/82 = NJW 1984, 661 = VersR 1983, 1158, 1159).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Kenntnis im vorgenannten Sinne ist vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der von ihm vorzutragenden Tatsachen so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm eine Feststellungsklage zuzumuten ist (BGH Senatsurteile vom 23.9.1975 - VI ZR 62/73 = VersR 1976, 166, 167 und vom 20.9.1983 - VI ZR 35/82 = NJW 1984, 661 = VersR 1983, 1158, 1159).
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 205/73

    Rechtsfolgen der Anzeige eines Schadensfalls nach Fristablauf

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist die Überschreitung dieser Frist ohne Einfluß auf den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG (Senatsurteile vom 19.11.1974 - VI ZR 205/73 = VersR 1975, 279 , vom 23.3.1982 - VI ZR 144/80 = VersR 1982, 651 und vom 25.6.1985 = aaO).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Im allgemeinen genügt die Unterrichtung des Haftpflichtversicherers vom Schadensereignis und die Vermittlung einer ungefähren Vorstellung vom Umfang seiner Eintrittspflicht (Senatsurteile vom 2.3.1982 - VI ZR 245/79 = VersR 1982, 546, 547 und vom 25.6.1985 = aaO).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    »Um die Hemmung der Verjährung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG zu bewirken, sind für die Anmeldung des Schadensersatzanspruchs bei dem Versicherer inhaltlich nur geringe Anforderungen zu stellen; es bedarf in der Folgezeit weder Regulierungsverhandlungen im Sinne von § 852 Abs. 2 BGB noch sonstiger Erklärungen des Versicherers (Bestätigung des Senatsurteils vom 25.6.1985 - VI ZR 60/84 = VersR 1985, 1141 ).«.
  • BGH, 23.03.1982 - VI ZR 144/80

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch Anmeldung bei dem

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist die Überschreitung dieser Frist ohne Einfluß auf den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG (Senatsurteile vom 19.11.1974 - VI ZR 205/73 = VersR 1975, 279 , vom 23.3.1982 - VI ZR 144/80 = VersR 1982, 651 und vom 25.6.1985 = aaO).
  • RG, 21.11.1927 - VI 71/27

    Novation; Zu § 66 AufwG.

    Auszug aus BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86
    Wenn die Beklagte zu 3) am 28. Juli 1980 daraufhin erklärte, sie werde nach Eingang des Strafurteils zur Frage der Verjährung Stellung nehmen, und dann am 13. November 1980 mitteilte, sie werde die Einrede der Verjährung nicht vor dem 30. Juni 1981 erheben, wobei sie erneut auf die Vorlage des rechtskräftigen Strafurteils für die von ihr zu treffende Entscheidung verwies, dann spricht - ungeachtet des auch in der weiteren Korrespondenz, so im Schreiben vom 11. Juni 1981 erkennbar gewordenen Willens des Klägers, die Verzichtserklärung allgemein auf die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Unfallgeschehen zu erstrecken - sowohl der für die Auslegung zu berücksichtigende objektive Erklärungswert (vgl. BGHZ 36, 30, 33) wie auch die ebenfalls zu berücksichtigende gemeinsame Interessenlage (vgl. RGZ 119, 21, 25; BGH WPM 1964, 906, 907) dafür, daß der Einredeverzicht zukünftig neben dem immateriellen auch den materiellen Schaden des Klägers umfassen sollte.
  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Die durch die Anmeldung bewirkte Hemmung der Verjährung erfaßt dann alle in Betracht kommenden Ersatzansprüche auch dann, wenn sie in der Anmeldung im einzelnen nicht näher bezeichnet und beziffert wurden, es sei denn, aus dem Inhalt der Anmeldung ergäben sich eindeutige Anhaltspunkte für einen abweichenden Erklärungswillen des Geschädigten (vgl. BGHZ 74, 393 ff.; BGH VersR 87, 937; 82, 674).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 145/88

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Vorenthaltung von

    Soweit "Kenntnis" i.S. des § 852 Abs. 1 BGB voraussetzt, daß dem Geschädigten nach den ihm bekannten Tatsachen die gerichtliche Geltendmachung zumutbar gewesen sein muß (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1975 - VI ZR 62/73 - VersR 1976, 166 f.; vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 - NJW 1984, 661 [BGH 20.09.1983 - VI ZR 35/82]; vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - NJW-RR 1987, 916), ergeben sich gleichfalls keine durchgreifenden Bedenken gegen die Annahme, die Verjährung habe spätestens am 20. Mai 1981 zu laufen begonnen.
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429, 430; vom 25. November 1969 - VI ZR 100/68 - VersR 1970, 89, 90; vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155 und vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - VersR 1987, 937 [BGH 07.04.1987 - VI ZR 55/86]).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 22 W 68/10

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung der Ansprüche beim Versicherer

    Es bedarf in der Folgezeit auch weder konkreter Regulierungsverhandlungen noch sonstiger Erklärungen des Versicherers (vgl. nur BGH, VersR 1985, 1141; NJW-RR 1987, 916).
  • OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14

    Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer

    Es reicht insoweit, dass aus der Anmeldung gegenüber dem Versicherer erkennbar wird, dass aus einem hinreichend bestimmten Schadensereignis Ansprüche hergeleitet werden und deren ungefähre Höhe angegeben wird (vgl. u. a. BGHZ 74, 393; BGH VersR 1972, 271; 1978, 423; 1979, 1104; 1982, 546, 674; 1987, 937).
  • OLG Celle, 03.05.2001 - 14 U 223/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Feststellungsantrag ; Verkehrsunfall;

    An die Anmeldung im Sinne von § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG sind nach allgemeiner Auffassung keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH VersR 1987, 937, 938).
  • OLG Hamm, 17.03.1992 - 7 U 103/91

    Schadensersatz wegen Verseuchung eines Grundstücks mit Transformatorenöl;

    Das ist der Anmeldung beim Versicherer, die jetzt nur noch Förmelei wäre und an die ohnehin nur geringe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1987, 937), gleichzustellen.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 12 U 7/20

    Zurechnung eines Mitverschuldens bei Fehler des Zweitanwalts beim

    Bei der Frage, wie detailliert die Anmeldung des Anspruchs im Sinne von § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG sein muss, um die Hemmungswirkung herbeizuführen, ist die Rechtsprechung großzügig (s. z.B. BGH, Urt. v. 07.04.1987 VI ZR 55/86, juris Rz. 12; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 115 Rn 23).
  • LG Paderborn, 15.02.2008 - 2 O 383/03

    Zahlung eines Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung eines hälftigen

    Im allgemeinen genügt die Unterrichtung des Haftpflichtversicherers vom Schadensereignis und die Vermittlung einer ungefähren Vorstellung vom Umfang seiner Eintrittspflicht (vgl. BGH VersR 1987, 937).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98

    Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten

    Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr. des BGH; vgl. NJW 1970, 326 = VersR 1970, 89, 90; NJW-RR 1987, 916 = VersR 1967, 937; NJW-RR 1990, 222, 223).
  • OLG München, 28.04.1995 - 10 U 4719/94
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